[MSN] Germany. Wem gehört der Feldhase? Zeichnung von Hans Hoffmann aus der Kunsthalle Bremen soll verkauft werden
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Thu May 15 11:43:38 CEST 2008
Wem gehört der Feldhase?
Zeichnung aus der Kunsthalle Bremen soll verkauft werden
Die Geschichte, mit der die Bremer Kunsthalle und das Kölner Auktionshaus Lempertz zurzeit den Verkauf eines kunsthistorisch bedeutenden Aquarells von Hans Hoffmann begründen, klingt zunächst plausibel. Und das muss sie auch: Zum ersten Mal stimmt nämlich ein deutsches Museum offiziell dem Verkauf von Beutekunst zu, die es eigentlich als sein Eigentum reklamieren müsste. Das 1582 entstandene Blatt "Der Feldhase", das russische Soldaten bei Kriegsende aus dem nach Schloss Karnzow ausgelagerten Besitz der Bremer Kunsthalle gestohlen haben und das lange als verschollen galt, gehöre heute einem belgischen Eigentümer. Weil der es nach belgischem Recht gutgläubig erworben habe, könne das Museum rechtliche Ansprüche nicht geltend machen. Umso bemerkenswerter sei, dass sich beide nun gemeinsam auf eine Auktion am 17. Mai in Köln und auf Teilung des Erlöses geeinigt hätten.
Diese Geschichte hat allerdings mehrere Lücken: Dass sich die Zeichnung, wie der Auktionskatalog behauptet, einst in der Sammlung des Kunstfreundes und Kaisers Rudolf II. in Prag gefunden hat, ist nach Ansicht verschiedener Hoffmann-Experten zwar möglich, historisch aber keineswegs gesichert. Auch die Frage, wie das auf bis zu 600 000 Euro geschätzte Blatt nach Deutschland zurückkehrte, erklären Auktionshaus und Museum nicht. Verschwiegen wird, dass das Blatt seit spätestens 1992, damals im Auftrag eines Ukrainers, von verschiedenen Kunsthandlungen und Auktionshäusern in Großbritannien, Schweden und Deutschland zum Kauf angeboten wurde und vor neun Jahren auch schon einmal bei Lempertz versteigert werden sollte. Damals verschwand der "Hase", den die Bremer Kunsthalle seinerzeit noch vehement zurückforderte, kurz vor der Auktion wieder. Anschließend verzichtete Bremen darauf, den rechtlichen Status des wertvollen Blattes gerichtlich definitiv klären zu lassen.
Ein Wink aus Russland
Ein kleines schlechtes Polaroidfoto, das der Kunsthalle im Herbst 1992 vorlag, war der erste Hinweis, dass das Hoffmann-Aquarell noch existierte. Die "Zentralabteilung Finanzen" des Siemens-Konzerns wandte sich an den damaligen Direktor Siegfried Salzmann und teilte ihm mit, seinem Unternehmen seien in Russland im Rahmen eines Geschäftes "von offizieller Seite Zeichnungen aus dem 16. und 17. Jahrhundert angeboten" worden - darunter auch Hoffmanns "Hase". Man habe das Angebot abgelehnt. Weil sich auf der Rückseite des einen Blattes aber ein Stempel des Bremer Kunstvereins befinde, informiere man das Museum. In den folgenden Jahren versuchten unter anderem das Auktionshaus Sotheby"s und die Londoner Kunsthandlung Colnaghi (1997), das schwedische Art-Consulting-Unternehmen "Pinxit Art Collection" und der Münchner Kunsthandel Katrin Bellinger (1998) das Hasen-Aquarell zu verkaufen. Wie vorher schon die Leute von Siemens erfuhren alle Anbieter, dass die Bremer Kunsthalle die w
ertvolle Zeichnung beanspruche und, wie bei Beutekunst allgemein üblich, bestenfalls einen Finderlohn zu zahlen bereit sei.
Ende 1999 tauchte das Aquarell dann als Los 1481 im Katalog des Kölner Auktionshauses Lempertz auf. Der damalige Vorsitzende des Bremer Kunstvereins, Rechtsanwalt Rudolf Blaum, erwirkte sofort eine einstweilige Verfügung, um das nun auf 600 000 Mark geschätzte Blatt bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse sicherstellen zu lassen. Als die Verfügung, gegen die der inzwischen belgische Eigentümer namens de S. Widerspruch einlegte, vollstreckt werden sollte, erfuhren die Kölner Anwälte der Bremer Kunsthalle von einem erstaunlichen Zufall: Der Einlieferer, so teilte Lempertz mit, habe sich entschieden, das Hoffmann-Aquarell doch nicht versteigern zu lassen. Das Bild sei ihm bereits wieder ausgehändigt worden. Die zuständige Kustodin des Bremer Kupferstichkabinetts, Anne Röver-Kann, nannte die damaligen Ereignisse in einem Buch verärgert den "schmerzlichsten Misserfolg" bei den Bemühungen, gestohlene Bremer Werke zurückzuerhalten: "Trotz einwandfreier Bremer Prove
nienz, trotz Gutachten und Einsprüchen von Kollegen und Presse und einer erwirkten einstweiligen Verfügung verschwand das Blatt rechtzeitig vor der Auktion."
Die Satzung des Vereins
Dass das Aquarell nun trotzdem - und diesmal mit Einverständnis des bestohlenen Museums - wieder bei Lempertz angeboten wird, begründet die Bremer Kunsthalle pragmatisch: Der jetzige Besitzer habe den "Hasen" trotz dessen Vorgeschichte gutgläubig erworben. Wegen mangelnder Erfolgsaussichten und drohender hoher Prozesskosten habe man einer Teilung des Auktionsergebnisses zugestimmt. Lempertz verzichtet auf seine Kommission. "Das Wallraf-Richartz-Museum würde keinesfalls mitbieten, selbst wenn es die finanziellen Mittel hätte", sagt trotzdem dessen Direktor, Andreas Blühm, der das Aquarell im Original begutachten konnte. "Wir würden das Blatt nicht einmal geschenkt annehmen, es sei denn, um es dann sofort an den Ort seiner Herkunft weiterzugeben, die Kunsthalle Bremen."
Gegen die erste Entscheidung eines öffentlichen Museums, Raubkunst ohne vorherige juristische Klärung der Eigentumsverhältnisse verkaufen zu lassen, haben inzwischen auch Mitglieder des Bremer Kunstvereins protestiert. Einige erwägen sogar eine Klage, denn in Paragraph 10 der Satzung des Bremer Kunstvereins, die dort sogar "Gesetze des Kunstvereins" heißt, steht unmissverständlich: "Die Kunstsammlungen des Vereins nebst der Bibliothek sind im ganzen oder in einzelnen Abteilungen unveräußerlich. Eine Veräußerung doppelt vorhandener Exemplare (Doubletten) kann vom Vorstand allein, die Veräußerung anderer einzelner Stücke nur mit Genehmigung der Mitgliederversammlung verfügt werden." Eine solche Verfügung hat aber vor der Auktion des "Hasen" von Hans Hoffmann bislang nicht stattgefunden.
Wer allerdings tatsächlicher Eigentümer des Blattes ist, stehe ja gerade nicht fest, gibt Rechtsanwalt Dr. Thomas von Plehwe zu bedenken. 1999 setzte der Jurist, der inzwischen Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof ist, vor dem Kölner Landgericht die Einstweilige Verfügung gegen die geplante Auktion durch: "Man müsste klären, ob an der Zeichnung tatsächlich in der Zwischenzeit durch Ersitzung oder gutgläubigen Erwerb jemand rechtmäßiges Eigentum erworben hat."
Von einem ausdrücklichen "Sonderfall Hase" spricht Wulf Herzogenrath: "Er verändert nicht die aktuellen und zukünftigen Bemühungen des Kunstvereins um eine ersatzlose Rückkehr der in den Nachkriegswirren verloren gegangen Kunstwerke in die Bremer Sammlung."
STEFAN KOLDEHOFF
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.111, Mittwoch, den 14. Mai 2008 , Seite 13
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