[MSN] Kunstrückgabe. Regelmäßig werden Gemälde, die während der Nazizeit verkauft wurden, von Erben zurückgefordert. Kirchners "Berliner Straßenszene" war nur ein Fall unter vielen.
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Sun Jan 28 12:37:47 CET 2007
Kunstrückgabe
Einige Besitzer müssen sich warm anziehen
Regelmäßig werden Gemälde, die während der Nazizeit verkauft wurden, von
Erben zurückgefordert. Kirchners "Berliner Straßenszene" war nur ein Fall
unter vielen. Die Restitutionsforscher Monika Tatzkow und Gunnar Schnabel
haben darüber ein Buch geschrieben. Sie prophezeien im Interview der
Bundesrepublik eine Klageflut in Sachen NS-Raubkunst.
In wenigen Tagen erscheint das Buch Nazi looted Art. Handbuch
Kunstrestitution weltweit (Proprietas Verlag, Berlin. 500 S., 39,80 Euro).
Monika Tatzkow und Gunner Schnabel listen darin nicht nur mehr als
einhundert Fälle zur Kunstrestitution auf, sondern stellen auch die
juristischen Hintergründe in allen betroffenen Ländern dar. Die Historikerin
Monika Tatzkow und der Jurist Gunnar Schnabel haben damit das erste
umfassende Nachschlagewerk zum Thema seit der Washingtoner Erklärung aus dem
Jahr 1998 vorgelegt, in der sich die vom Kunstraub betroffenen Länder über
die Modalitäten der Kunstrückgabe geeinigt haben. Mit Monika Tatzkow und
Gunnar Schnabel sprach Uta Baier.
WELT.de: Sie haben das erste Buch über die weltweite Kunstrestitution
geschrieben, das in wenigen Tagen erscheint. In ihrem Buch beschreiben Sie
mehr als einhundert Restitutionsfälle. Hat Sie die gestrige Entscheidung der
Limbachkommission zur Plakatsammlung Sachs überrascht?
Monika Tatzkow: Die Entscheidung hat mich nicht überrascht. Dieser Fall ist
einzigartig, denn der Alteigentümer Hans Sachs hatte wohl in den siebziger
Jahren schon sein Einverständnis mit dem Verbleib der Sammlung im Museum in
Ost-Berlin erklärt. Er stellte deshalb auch keine Ansprüche nach dem
Vermögensgesetz.
WELT.de: Warum haben Sie sich überhaupt die Mühe gemacht, ein derartiges
Kompendium zusammenzutragen?
Gunnar Schnabel: Es war eine spontane Entscheidung. Mit Verblüffung habe ich
festgestellt, dass dieses Thema juristisch bisher völlig unzureichend
behandelt wurde. Außerdem hat es mich wahnsinnig gestört, dass immer wieder
behauptet wird, alle Rückgabefristen seien abgelaufen.
Tatzkow: Was uns außerdem auffiel, waren die nationalen und internationalen
Unterschiede der Rechtssysteme. Besonders an Einzelfällen haben wir diese
Unterschiede gespürt.
Schnabel: Außerdem wollte ich endlich mal klären, ob es durchsetzbare
Ansprüche gibt. Also: In welchem Land kann ich vor ein Gericht ziehen und
meine Ansprüche zivilrechtlich einzuklagen. Allein die Feststellung, dass
der Kunstherausgabeanspruch weltweit in den meisten Ländern unverjährbar
ist, scheint mir sehr wichtig.
WELT.de: Dieser Anspruch kann nicht verjähren?
Tatzkow: Mit Ausnahme von Deutschland und Holland.
Schnabel: Man nennt sie deshalb auch Das Paradies der Diebe und
Verbrecher. In England gab es eine spektakuläre Entscheidung, in der der
High Court darauf hinwies, dass er deutsches Verjährungsrecht nicht anwenden
könne, weil es gegen die englische Rechtsordnung verstoße. In Deutschland
ist es so: Wenn ein Kunstwerk 30 Jahre im Keller versteckt wurde, kann sich
der Besitzer auf Verjährung berufen und muss es nicht herausgeben. Ich
glaube, einige Besitzer müssen sich in Zukunft sehr warm anziehen, denn es
gibt Möglichkeiten zu klagen. In einer Vielzahl von Fällen zeigen wir
deshalb auch, wie man mit zivilrechtlichen Klagen in Frankreich, den USA,
auch in Russland die Ansprüche durchsetzen kann. In Russland hat das Gericht
in einem Falle sogar festgestellt, dass die Erben jüdischer Sammler keine
Gerichtsgebühren vorab zu zahlen haben. Das ist im Zusammenhang mit der
Raubkunst sehr spannend, denn die Trophäenkommission hat viele Kunstwerke
aus deutschen Museen mitgenommen, die ursprünglich aus jüdischen Sammlungen
stammten.
Tatzkow: Letztendlich stellt man bei der Recherche auch fest, warum mancher
Fall plötzlich mit einer Herausgabe des Kunstwerks oder einer Einigung
endete. Denn der Besitzer wusste, dass er vor Gericht verlieren würde.
WELT.de: Sie haben das Buch also vor allem für die vom Kunstraub Betroffenen
geschrieben.
Tatzkow: Für alle Betroffenen weltweit.
Schnabel: Und damit meinen wir nicht nur die Alteigentümer. Wir meinen auch
die heutigen Besitzer, die Kunsthändler, die Museen. Dieses Buch soll
potenziell in die Ecke Gestellten helfen, sich zu wehren. Aber es soll auch
den Museen helfen, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass die Probleme
nicht ausgesessen werden können.
WELT.de: Wie lange hat es gedauert, die mehr als einhundert Fälle
zusammenzutragen?
Tatzkow: Insgesamt acht Jahre. Wir haben manche Fälle noch einmal
gegenrecherchiert.
Schnabel: Die Fallsammlung ist angereichert durch viele neue Details und wir
sind gespannt, wie die Betroffenen reagieren werden.
WELT.de: Können Sie Beispiele nennen?
Tatzkow: Zum Beispiel bei der Forderung der Grosz-Erben gegen das Museum of
Modern Art (MoMA) in New York. Hier gibt es neue Erkenntnisse über den
Erwerbshergang.
WELT.de: So viel Aufwand für die Gerechtigkeit?
Schnabel: Wir haben es auch aus Wut über die Situation in Deutschland
gemacht und weil wir Anteil haben möchten an der Verbesserung der Situation.
Es hat uns enorm gestört, dass man unseren Sachverstand bisher nicht
einbezogen hat bei Kulturstaatsminister Neumann zum Beispiel.
Tatzkow: Aber nicht nur das. Ich empfinde es als Mangel, dass in die
Provenienzforschungsgruppe der Museen keine unabhängigen Forscher einbezogen
werden. Eigentlich müssten doch alle miteinander kooperieren.
WELT.de: Aber unabhängige Forscher vertreten ja meist die Klägerseite.
Tatzkow: Ich vertrete vor allem die historischen Tatsachen. Im Ergebnis
meiner Forschungen kommt es sowohl zu Rücknahmen nicht gerechtfertigter
Ansprüche als auch zu fairen und gerechten Lösungen für alle Betroffenen.
WELT.de: Gibt es ein Land, das die Kunstrestitution perfekt organisiert hat?
Tatzkow/Schnabel: Nein.
Schnabel: Perfekt nicht. Aber die Niederlande sind beispielsweise
erstaunlich professionell.
WELT.de: In den Niederlanden endet die Frist für Rückgabeansprüche in diesem
Jahr.
Schnabel: Ja, aber nur für die Bundessammlungen und nur, weil sie ihre
Sammlungen komplett durchforstet haben. Die sind fertig mit ihrer Arbeit.
Österreich ist auch sehr weit. Aber es fällt auf, dass der Auslöser für
intensive Forschungen immer ein Skandal war. Ich glaube, dass Deutschland in
der nächsten Zeit mit spektakulären Klagen aus den USA zu rechnen hat. Dann
sitzt Deutschland auf der Anklagebank und vielleicht wird es dann endlich
die Prinzipien, die es verabschiedet hat, auch umsetzen.
WELT.de: Warum glauben Sie das? Wer wird klagen?
Schnabel: Alteigentümer aus den USA, denen seit Jahren die Rückgabe von
Raubkunst aus deutschen Museen verwehrt wird, wie beispielsweise die
Rückgabe des Gemäldes Der Buchsbaumgarten von Emil Nolde, der in Duisburg
hängt.
Tatzkow: Meine Überlegung, dass es noch viele Ansprüche geben wird, kommt
auch daher, dass ich jüdische Sammlungen kenne und weiß, dass in den
Sammlungen Bilder waren, die noch nicht wieder gefunden oder rückerstattet
wurden. Wenn sie auftauchen, wird es Forderungen geben.
WELT.de: Wann dürfen wir uns darauf einstellen?
Schnabel: Wir haben eigentlich nur eine Ouvertüre erlebt. Weltweit. Auch das
MoMA, das bedeutende Expressionisten besitzt, wird demnächst mit
Rückgabeforderungen konfrontiert werden. Eine Ausstellung wie mit den
Beständen des MoMA in Berlin wird es auf keinen Fall in dieser Form mehr
geben können. Und einen Katalog, in dem die Zeit zwischen 1933 und 1945
völlig verschwiegen wird, auch nicht.
WELT.de: Warum nicht?
Schnabel: Gerade hat das New Yorker Metropolitan-Museum ein Bild von Max
Hermann Neiße, das es für eine Ausstellung beim MoMA geliehen hat, wieder
zurückgegeben, weil es Ansprüche geben könnte. In Berlin wurde das Bild
gezeigt. Das ist heute einfach nicht mehr möglich.
WELT.de: Anstoß für die neue, intensivere Diskussion um Restitutionen war
die Rückgabe von Ernst Ludwig Kirchners Berliner Straßenszene durch den
Berliner Senat. Das ist von vielen Seiten lautstark kritisiert worden. Wie
stellt sich der Fall Kirchner aus Ihrer Sicht dar?
Schnabel: Kirchner ist ein Sündenfall in Deutschland. Denn er hat gezeigt,
dass alle Bekenntnisse, dass das NS-Unrecht wieder gut gemacht werden
sollte, oft nur Lippenbekenntnisse waren. Juristisch hätte der Fall nicht
anders entschieden werden können, das hat die Staatsanwaltschaft ja auch
festgestellt.
Tatzkow: Man hätte aber mit professionellen Verhandlungsmethoden sicher
seine Abwanderung verhindern können. Aber woran man in diesem Zusammenhang
noch erinnern muss, das sind die zurückgegebenen Vermögenswerte der
Hess-Familie in Erfurt. Da gab es keinerlei Probleme, nur bei der Kunst gibt
es Geschrei. Plötzlich hatte es den Anschein, als sei die Familie nicht
verfolgt gewesen.
WELT.de: Gibt es einen Fall in Ihrem Buch, der Sie besonders bewegt hat?
Tatzkow: Ja, es ist der Fall, der uns auch das Cover für unser Buch
lieferte. Wir zeigen Justitia von Carl Spitzweg, das beim
Bundespräsidenten bis vor kurzem im Büro hing. Es gehörte dem heute völlig
unbekannten Sammler Leo Bendel aus Berlin. Das Bild wurde 1937
zwangsverkauft. Leo Bendel wanderte 1938 nach Wien aus, nach dem Anschluss
Österreichs gab er seine polnische Staatsbürgerschaft auf und wurde
Katholik. Das hat ihm nichts genutzt; er kam in ein käfigartiges
Speziallager im Konzentrationslager Buchenwald und starb dort elend.
Schnabel: Das ist die schreckliche persönliche Seite. Mich als Juristen hat
die Handhabung danach geschockt. Das Bild war von Adolf Hitler für die
Linzer Sammlung vorgesehen, wurde nach dem Krieg von den Westalliierten
sichergestellt und mit der Auflage an die deutschen Treuhandstellen gegeben,
dass die Deutschen das Schicksal des Bildes klären sollen. Das passierte
nicht. Das ist für mich unfassbar. Stellen sie sich vor, ein amerikanischer
Anwalt hätte den deutschen Bundespräsidenten verklagt. Wir müssen endlich
reagieren und dürfen nicht mehr abwarten.
Artikel erschienen am 27.01.2007
http://www.welt.de/
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