[MSN] Die lange Reise der Meretites. Ägypten klagte auf Antikenraub, trotzdem darf der Sarkophag in die USA verkauft werden.

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Tue Nov 28 11:11:51 CET 2006


Die lange Reise der Meretites
Ägypten klagte auf Antikenraub, trotzdem darf der Sarkophag in die USA
verkauft werden
Martina Doering

Als die Pharaonen-Prinzessin Meretites vor über 2 000 Jahren in ihrem
Sarkophag beigesetzt wurde, sollte sie dort für alle Ewigkeit ruhen. Doch
die Beigaben wurden geraubt, der Leichnam verschwand. Vor einigen
Jahrzehnten trat auch der Sarkophag eine weite Reise an: Vor fünf Jahren
wurde er schließlich im Lager einer Berliner Speditionsfirma abgestellt.
Jetzt ist er schon wieder unterwegs. 

In sein Herkunftsland Ägypten allerdings kehrt er nicht zurück. Denn der
Streit um die Eigentumsrechte am Sarkophag sowie an einigen hundert anderen
Antiken ist entschieden: Das Berliner Landgericht wies vor Kurzem die Klage
Ägyptens auf Herausgabe der Kunstschätze ab. Die amerikanischen Kunsthändler
Noele und Ronald Mele können sich freuen: Sie haben den Sarkophag und rund
300 weitere Objekte längst für viel Geld weiterverkauft. 

Im Oktober 2005 hatte die Millenium Art Holdings Limited mit Firmensitz auf
der englischen Kanalinsel Jersey der Berliner Speditionsfirma den Auftrag
erteilt, die Antiken in die USA zu senden. Millenium Art hatte sie an zwei
amerikanische Kunsthändler verkauft. Bei der zuständigen Behörde in Berlin
wurde eine Ausfuhrgenehmigung beantragt, die Erteilung jedoch wegen massiver
Unstimmigkeiten in den vorgelegten Papieren hinausgezögert. Die ägyptische
Botschaft erfuhr von dem Fall und reichte wegen Verdachts auf Antikenraub
eine Klage ein. 

Die Kunstschätze stammen aus Ägypten. Doch wann und unter welchen Umständen
haben sie das Land verlassen? Vor 1983 war der Export aus Ägypten ganz
legal. Dann aber trat ein Antiken-Gesetz in Kraft, dass seither die Ausfuhr
jeglicher antiken Kulturgüter verbietet. Dazu gehören auch Objekte aus
Privatsammlungen, die zum nationalen ägyptischen Kulturerbe gehören. 

Der Sarkophag und einige andere der Objekte der Fracht sind aus der
Khashaba-Sammlung in Ägypten gestohlen worden. Laut Unesco-Konvention zum
Kulturgüterschutz von 1972 hätten die Stücke an Ägypten zurückgegeben werden
müssen. Doch das Problem für Ägypten und das Glück für die Kunsthändler ist:
Deutschland gehört weltweit zu den wenigen Ländern, die bisher weder die
Konvention unterzeichneten, noch eine entsprechende nationale Gesetzgebung
verabschiedet haben. Das Gericht urteilte daher nach deutschem Recht, so die
Richterin. Ein Gesetz, das irgendwo auf der Welt - in diesem Fall 1983 in
Ägypten - erlassen wurde, sei irrelevant. Der Beklagte ist als Eigentümer
anzusehen. Ägypten konnte seinen Besitzanspruch nicht nachweisen, so das
Fazit, und die Darstellung des Käufers nicht widerlegen. Dokumente, in denen
die umstrittenen Stücke als nationales Kulturerbe aufgeführt sind, ließ das
Gericht nicht zu: Es sei zwar ein staatliches Dokument - denen in der Regel
uneingeschränkt Beweiskraft zukomme. Aber in diesem Prozess sei der Staat
die Klägerpartei, weshalb die Regel nicht gelte. 

Wann immer der Meretites-Sarkophag und die anderen Objekte Ägypten verlassen
haben, ob dies mit oder ohne Ausfuhrgenehmigung erfolgte, wie dubios oder
wahrhaftig die Angaben der Kunsthändler sind: Der Fall Meretites führt
beispielhaft vor, warum Kunsthändler in der ganzen Welt Deutschland so
lieben - wer mit legal erworbenen Objekten handelt, schätzt den gesetzlich
gewährten großen Spielraum. Wer mit illegalen Objekten dealt, kann sich
sicher sein, dass er trotz möglicher Verzögerungen auch der Besitzer bleibt.


Zwar will die Regierung in Berlin die Unesco-Konvention demnächst
unterzeichnen, ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt schon vor. Doch
dieses Papier weist derart enorme Lücken auf, dass Archäologen es ein
"Raubgrabungsförderungsgesetz" nennen. Ein Zeitpunkt für die Verabschiedung
steht genauso wenig fest wie für die Unterzeichnung der Konvention. 

Wer sich also hierzulande im Besitz antiker Objekte befindet, gilt als
Eigentümer. Wenn etwas aus dem Herkunftsland geschmuggelt werden konnte und
in Deutschland angekommen ist, bleibt es Eigentum des Käufers oder Händlers.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss nicht er
zweifelsfrei die legale Herkunft oder die Rechtmäßigkeit des Erwerbs
dokumentieren. Der Kläger hat seine Ansprüche nachzuweisen - er muss Fotos
vorlegen, Ausfuhrdaten exakt nachweisen, Inventarlisten und Dokumente
präsentieren, die dann gegebenenfalls nicht einmal als Beweis zugelassen
werden.

Zudem können die betroffenen Länder derartige Dokumente ohnehin nur
vorlegen, wenn die Stücke aus Museen oder Sammlungen gestohlen wurden.
Stücke aus Raubgrabungen werden naturgemäß gar nicht erfasst - und können
mit falschen Daten, Angaben zur Herkunft oder dem Etikett "aus einer alten
Privatsammlung" versehen, in den Handel gelangen. 

Der Sarkophag der Meretites und die anderen Objekte sind auf dem Weg in ein
Museum im US-Bundesstaat Kansas. Seine Zwischen-Besitzer - die
amerikanischen Kunsthändler Noele und Ronald Mele - haben die Ladung schon
weiterverkauft. Der bei Gericht angegebene Streitwert für die Objekte betrug
1,5 Millionen Euro.

Berliner Zeitung, 28.11.2006 



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