[MSN] FW: Amalie Zuckerkandl painting
Museum Security Network Mailinglist
msn-list at te.verweg.com
Tue May 9 20:43:16 CEST 2006
________________________________
From: E. Randol Schoenberg [mailto:randols at bslaw.net]
Sent: 08 May 2006 20:33
To: E. Randol Schoenberg
Subject: Amalie Zuckerkandl painting
Unfortunately, I could not convince the arbitrators of the correctness of
our position on the portrait of Amalie Zuckerkandl that belonged to
Ferdinand Bloch-Bauer. For those who can read German, the press reports are
below. Also all of the documentation is at
http://www.bslaw.com/altmann/Zuckerkandl.
In other news, the New York Times on Sunday listed the Klimt exhibit at
LACMA as one of the five not-to-miss shows in the world right now.
Randol Schoenberg
Klimt:
"Amalie Zuckerkandl" bleibt in Wien
(diepresse.com) 08.05.2006
Die Voraussetzungen für eine Rückstellung an die beiden Erbengruppe nach
Ferdinand Bloch-Bauer bzw. nach Hermine Müller-Hofmann sind nach dem
Kunstrückgabegesetz 1998 nicht erfüllt.
Das derzeit in der Galerie im Belvedere befindliche Klimt-Bild "Amalie
Zuckerkandl" muss nicht zurückgegeben werden. Das hat am Montag ein
dreiköpfiges Schiedsgericht entschieden. Im Jänner musste die Republik
Österreich dagegen fünf Klimt-Bilder an Maria Altmann zurückgeben.
Schiedsgericht: "Keine Vermögensentziehung"
Die Schiedsrichter Andreas Nödl, Walter H. Rechberger und Peter Rummel
(Vorsitz) sind in ihrem Schiedsspruch davon ausgegangen, dass das Gemälde
"Amalie Zuckerkandl" auf "Veranlassung von Ferdinand Bloch-Bauer freiwillig,
ohne Gegenleistung an Hermine Müller-Hofmann, die Tochter von Amalie
Zuckerkandl, herausgegeben worden ist." Auch die Veräußerung des Gemäldes
durch Müller-Hofmann an Vita Künstler die das Bild letztlich der Galerie im
Belvedere schenkte, sei keine "Vermögensentziehung im Sinne des
Nichtigkeitsgesetzes" gewesen, hieß es in einer Aussendung des
Schiedsgerichtes am Montagabend.
Für diese Bewertung Ausschlag gebend war laut Schiedsgericht "das spätere
Verhalten von Hermine Müller-Hofmann, die ein Rückkaufangebot seitens
Künstler ausgeschlagen hat und sich mit dem Verkauf an Vita Künstler sowie
der späteren Schenkung an das Belvedere ohne zufrieden zeigte."
Das Gemälde "Amalie Zuckerkandl" steht seit 1988 im Eigentum der
Österreichischen Galerie Belvedere. Ursprünglich besaß die später im
Vernichtungslager Belzec umgebrachte Amalie Zuckerkandl das Porträt,
das Klimt kurz vor seinem Tod 1918 von ihr gemalt und nicht mehr fertig
gestellt hatte. 1942 verkaufte deren Tochter Hermine Müller-Hofmann das
Gemälde in der Galerie des emigrierten Freundes Otto Kallir, wo sie von
dessen statthaltender Geschäftsführerin Vita Künstler 1.600 Reichsmark
erhielt.
1948 bot Künstler das Bild Hermine Müller-Hofmann für einen
Rückkauf an, die das Angebot jedoch nicht wahrnahm. Künstler schließlich
schenkte 1988 das Porträt der Österreichischen Galerie im
Gegenzug dafür, ein Schiele-Bild ihres Besitzes nach einem Verkauf an Ronald
Lauder ausführen zu dürfen. Nach ihrem Tod 2001 gelangte es schließlich ins
Belvedere. (c) APA
Zwei Erbengruppen, kein Restitutionsfall
(diepresse.com) 08.05.2006
Zu Jahresbeginn entschied das Schiedsgericht, dass die fünf Klimt-Bilder
"Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald
(Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" an die Erbengruppe um
Maria Altmann zurückzugeben seien - doch dies war nur fast das Ende eines
jahrelangen Rechtstreits.
Ein sechstes Klimt-Bild aus der Österreichischen Galerie Belvedere, "Amalie
Zuckerkandl", wurde von den Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer ebenso
beansprucht wie von den Erben nach Hermine Müller Hofmann, der Tochter
Zuckerkandls. Doch diesmal entschied das Schiedsgericht, dass kein
Restitutionsfall vorliegt.
Die Causa war anders geartet als bei den anderen fünf Klimt-Bildern und
wurde daher vom Schiedsgericht erst später behandelt, obwohl sich die
ursprüngliche Klage von Maria Altmanns Anwalt E. Randol Schoenberg vor dem
Gericht in Los Angeles auch auf "Amalie Zuckerkandl" bezog. Das später
eingesetzte österreichische Schiedsgericht musste sich nicht nur damit
auseinander setzen, an welche Erbengruppe das Bild zurückzugeben gewesen
wäre, sondern ob überhaupt ein Restitutionsfall vorliegt.
Die beiden Erbengruppen zeichneten ein höchst unterschiedliches Bild der
Geschichte des Gemäldes. Der einzig unstrittige Punkt für beide Parteien,
die von Alfred Noll (Müller Hofmann) und E. Randol Schoenberg (Bloch-Bauer)
vertreten wurden, war der Umstand, dass das Bild 1938 nachweislich im Palais
Bloch-Bauer in der Elisabethstraße hing.
Ursprünglich besaß die später im Vernichtungslager Belzec umgebrachte Amalie
Zuckerkandl das Porträt, das Klimt kurz vor seinem Tod 1918 gemalt und nicht
mehr fertig gestellt hatte. Im Gegensatz zur reichen Industriellenfamilie
Bloch-Bauer befand sich Zuckerkandl nach ihrer Scheidung 1919 öfters in
Geldnöten, weshalb sie das Bild bereits in den zwanziger Jahren zwei Mal an
Bloch-Bauer verkauft hatte. Er unterstützte die Freundin auch später laufend
mit Geldbeträgen.
Strittig war, ob Ferdinand Bloch-Bauer aus dem Exil in Zürich die Anweisung
gab, das Bild zwecks Finanzhilfe wieder an Zuckerkandl zu übergeben. Für
Schoenberg war klar: "Wir wissen, dass das Bild in Ferdinand Bloch-Bauers
Schlafzimmer hing, und dass seine Sammlung 'zur Gänze liquidiert' wurde, wie
es in einem Bundesdenkmalamts-Bescheid heißt. Das Bild war in Ferdinand
Bloch-Bauers Sammlung und wurde aus dieser entfernt. Was für Beweise braucht
man mehr?"
1942 verkaufte die Tochter von Amalie Zuckerkandl, Hermine Müller-Hofmann,
das Gemälde in der Galerie des emigrierten Freundes Otto Kallir, wo sie von
dessen statthaltender Geschäftsführerin Vita Künstler 1.600 Reichsmark
erhielt. 1948 bot Künstler das Bild Hermine Müller Hofmann für einen
Rückkauf an, die das Angebot jedoch nicht wahrnahm. Künstler schließlich
schenkte 1988 das Porträt der Österreichischen Galerie im Gegenzug dafür,
ein Schiele-Bild ihres Besitzes nach einem Verkauf an Ronald Lauder
ausführen zu dürfen. Nach ihrem Tod 2001 gelangte es schließlich ins
Belvedere. (APA)
08. Mai 2006
19:12 "Amalie Zuckerkandl" bleibt
Dreiköpfiges Schiedsgericht entschied gegen Rückgabe des Klimt-Gemäldes:
"Keine Vermögensentziehung" - Ausschlagen des Rückkaufangebotes wirkte sich
auf Entscheidung aus
Wien - Das derzeit in der Galerie im Belvedere befindliche
Klimt-Bild "Amalie Zuckerkandl" muss nicht zurückgegeben werden. Das hat am
Montag ein dreiköpfiges Schiedsgericht entschieden. Die Voraussetzungen für
eine Rückstellung an die beiden Erbengruppe nach Ferdinand Bloch-Bauer bzw.
nach Hermine Müller-Hofmann sind nach dem Kunstrückgabegesetz 1998 nicht
erfüllt. Im Jänner musste die Republik Österreich dagegen fünf Klimt-Bilder
an Maria Altmann zurückgeben.
"Keine Vermögensentziehung"
Die Schiedsrichter Andreas Nödl, Walter H. Rechberger und Peter Rummel
(Vorsitz) sind in ihrem Schiedsspruch davon ausgegangen, dass das Gemälde
"Amalie Zuckerkandl" auf "Veranlassung von Ferdinand Bloch-Bauer freiwillig,
ohne Gegenleistung an Hermine Müller-Hofmann, die Tochter von Amalie
Zuckerkandl, herausgegeben worden ist." Auch die Veräußerung des Gemäldes
durch Müller-Hofmann an Vita Künstler, die das Bild letztlich der Galerie im
Belvedere schenkte, sei keine "Vermögensentziehung im Sinne des
Nichtigkeitsgesetzes" gewesen, hieß es in einer Aussendung des
Schiedsgerichtes am Montagabend.
Das Ausschlagen des Rückkaufangebotes wirkte sich auf Entscheidung aus
Für diese Bewertung Ausschlag gebend war laut Schiedsgericht "das spätere
Verhalten von Hermine Müller-Hofmann, die ein Rückkaufangebot seitens
Künstler ausgeschlagen hat und sich mit dem Verkauf an Vita Künstler sowie
der späteren Schenkung an das Belvedere ohne zufrieden zeigte."
Zuckerkandl wurde im Vernichtungslager Belzec umgebracht
Das Gemälde "Amalie Zuckerkandl" steht seit 1988 im Eigentum der
Österreichischen Galerie Belvedere. Ursprünglich besaß die später im
Vernichtungslager Belzec umgebrachte Amalie Zuckerkandl das Porträt, das
Klimt kurz vor seinem Tod 1918 von ihr gemalt und nicht mehr fertig gestellt
hatte. 1942 verkaufte deren Tochter Hermine Müller-Hofmann das Gemälde in
der Galerie des emigrierten Freundes Otto Kallir, wo sie von dessen
statthaltender Geschäftsführerin Vita Künstler 1.600 Reichsmark erhielt.
1948 bot Künstler das Bild Hermine Müller-Hofmann für einen Rückkauf an, die
das Angebot jedoch nicht wahrnahm. Künstler schließlich schenkte 1988 das
Porträt der Österreichischen Galerie im Gegenzug dafür, ein Schiele-Bild
ihres Besitzes nach einem Verkauf an Ronald Lauder ausführen zu dürfen. Nach
ihrem Tod 2001 gelangte es schließlich ins Belvedere. (APA)
More information about the MSN-list
mailing list