[MSN] Nach einem spektakulären Kunstraub muss die Hamburger Kunsthalle 250000 Euro Lösegeld für die Wiederbeschaffung eines Caspar-David-Friedrich-Gemäldes erstatten.
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Sat Jul 1 11:59:30 CEST 2006
30.06.2006 12:43
Hamburger Kunsthalle muss 250000 Euro Lösegeld zahlen
Hamburg (dpa) - Nach einem spektakulären Kunstraub muss die Hamburger
Kunsthalle 250000 Euro Lösegeld für die Wiederbeschaffung eines
Caspar-David-Friedrich-Gemäldes erstatten.
Das hat am Freitag das Landgericht in Hamburg entschieden. Danach muss die
Kunsthalle dem Frankfurter Rechtsanwalt Edgar Liebrucks zudem rund 20000
Euro Honorar zahlen. Er hatte sich für die Wiederbeschaffung des Gemäldes
eingesetzt. Die Hamburger Kunsthalle kann gegen das Urteil Berufung
einlegen. Der Geschäftsführer wollte am Freitag die Entscheidung nicht
kommentieren.
Die Hamburger Kunsthalle hatte das Gemälde «Die Nebelschwaden» von
Caspar-David-Friedrich an die Kunsthalle Schirn in Frankfurt verliehen. Von
dort wurde das Bild 1994 zusammen mit zwei William-Turner-Bildern gestohlen.
«Die Nebelschwaden» waren damals mit 3,8 Millionen Mark versichert. Für das
Verbrechen - das als einer der spektakulärsten Kunstraube der deutschen
Nachkriegsgeschichte gilt - wurden 1999 drei Männer zu Haftstrafen bis zu
elf Jahren verurteilt. «Die Nebelschwaden» und die Turner-Gemälde blieben
aber zunächst verschwunden. Im Auftrag der Londoner Tate Galerie, der die
Turner-Bilder gehören, bemühte sich Liebrucks um eine Rückgabe der Bilder.
Nach jahrelangen Verhandlungen kamen die Turner-Bilder 2002 zurück nach
London. Die unbekannten Hintermänner des Verbrechens kassierten dafür von
dem Museum mehrere Millionen Euro, die Liebrucks übergab. Der Anwalt erhielt
nach eigenen Angaben ein Honorar von 220000 britischen Pfund (rund 320000
Euro).
Auch das Bild der Hamburger Kunsthalle konnte Liebrucks schließlich
wiederbeschaffen. Der Anwalt verlangte dafür die Erstattung eines Lösegeld,
das er für die Rückgabe des Bildes gezahlt habe. Die Kunsthalle widersprach
dieser Forderung jedoch und äußerte vor Gericht die Vermutung, der Anwalt
könne mit den Dieben gemeinsame Sache gemacht haben.
Dem folgte das Gericht nicht: Es habe einen Auftrag gegeben, in dem die
Zahlung eines Vermittlungshonorars vorgesehen war, sagte der Vorsitzende
Richter. «Wir sind davon ausgegangen, dass der Kläger hier wirklich das Geld
verauslagt hat. Wir haben ihm soweit geglaubt.» Die Kunsthalle habe anfangs
darauf gehofft, dass ihre Versicherung das Lösegeld erstatten würde. «Doch
die Versicherung hat immer gesagt, das macht sie nicht. Trotzdem hat die
Kunsthalle weiter verhandelt», sagte der Richter. Zur Zeit hängen «Die
Nebelschwaden» in der Caspar-David-Friedrich-Ausstellung in Essen.
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