[CPProt.net] LA woman should get art looted by Nazis, Austrian court rules

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Mon Jan 16 17:45:17 CET 2006


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From: E. Randol Schoenberg [mailto:randols at bslaw.net] 
Sent: 16 January 2006 17:20
To: E. Randol Schoenberg
Subject: FW: LA woman should get art looted by Nazis, Austrian court rules


Posted on Mon, Jan. 16, 2006
LA woman should get art looted by Nazis, Austrian court rules
GEORGE JAHN
Associated Press

VIENNA, Austria - Austria is legally obligated to return five paintings by
Gustav Klimt to a Los Angeles woman who is the heir of a Jewish family, an
arbitration court suggested in a ruling made public Monday.

The ruling indirectly backs the family's claims that the pictures were
stolen by the Nazis.

While it is not binding, lawyers for both the family and the government have
said they would abide by it to end a seven-year legal struggle over who owns
the paintings, estimated to be worth at least $150 million.

A decision to return the paintings would represent one of the costliest
settlements since Austria's government more than a decade ago started
returning valuable art looted by the Nazis.

"The conditions of the federal law over the return ... are fulfilled," said
the court ruling, reported by the Austria Press Agency. A formal
announcement of the court decision, which APA said was reached Sunday, was
expected Tuesday.

Austrian government officials were not immediately available for comment.
But E. Randol Schoenberg, the lawyer for Maria Altmann, the Los Angeles
woman claiming the paintings, said the decision "matches all of hopes and
expectations."

"It will make Mrs. Altmann very happy," he told the Austria Press Agency.

The paintings include a gold leaf-clad portrait of Adele Bloch-Bauer, one of
the most reproduced pictures of all time.

Lawyers for the Austrian government and Altmann, 90, who is Bloch-Bauer's
niece, have fought since 1998 over rights to that and four other paintings -
a lesser-known Bloch-Bauer portrait as well as "Apfelbaum" ("Apple Tree"),
"Buchenwald/Birkenwald ("Beech Forest/Birch Forest) and "Haeuser in Unterach
am Attersee" (Houses in Unterach on Attersee Lake").

The two sides began mediation in March, following an earlier U.S. Supreme
Court decision that Altmann could sue the Austrian government.

The case stems from a 1998 law passed in Austria that required federal
museums to review their holdings to see if they included works seized by the
Nazis after they took over Austria in 1938, and to find out whether the
works were obtained by the museums without remuneration.

Schoenberg contended the art work was looted by the Nazis, and as such, U.S.
law mandates its return. Attorneys for Austria have argued Altmann's aunt
clearly intended to give the works to the Austrian Gallery, where they are
now displayed, and that the conflict should be settled in an Austrian court.

The decision is painful for Austria, even as it seeks to show it is ready to
comply with all serious restitution claims arising from wrongs during the
Nazi era.

The nation considers the paintings part of its national identity and Klimt
an Austrian icon. He was a founder of the Vienna Secession art movement that
for many became synonymous with Jugendstil, the German and central European
version of Art Nouveau.

Aside from its returning valuable art objects, Austria also has returned
properties in government possession that were looted by the Nazis.

The country also began paying compensation to Nazi victims from a $210
million fund endowed by contributions from the federal government, the city
of Vienna and Austrian industries.

The fund was created in 2001 to compensate people stripped of businesses,
property, bank accounts and insurance policies under the Third Reich.

Austria was among the most fervent supporters of Adolf Hitler. But
recognition of the need for restitution was delayed because history books
for decades depicted the country as Nazi Germany's first victim, through
annexation in 1938.

Vienna was home to a vibrant Jewish community of some 200,000 before World
War II. Today, it numbers about 7,000.






APA0184 2 KI 0120 II                                  Mo, 16.Jän 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/Österreich/Museen

***  V O R R A N G                   

Rückgabe der Klimt-Bilder: Voraussetzungen sind erfüllt  1

Utl.: Schiedsspruch gefällt =

   Wien (APA) - "Die Voraussetzungen des Bundesgesetzes über die
Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen
und Sammlungen (...) für eine unentgeltliche Rückgabe der in Pkt.1
genannten fünf Bilder ("Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II",
"Apfelbaum", "Buchenwald/Birkenwald" und "Häuser in Unterach am
Attersee") an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer sind erfüllt." Das
ist der Kernsatz des der APA vorliegenden Schiedsspruches zum
Rechtsstreit zwischen Bloch-Bauer Erbin Maria Altmann und der
Republik Österreich.

   Damit ist der Weg frei für eine Rückgabe der Bilder an die Erben,
die Entscheidung selbst liegt bei Bildungsministerin Elisabeth Gehrer
(V). Die Streitparteien hatten im Vorfeld die Entscheidung des
Schiedsgerichts als verbindlich angenommen.
 (Forts.) aku/cm/ley/whl

APA0184    2006-01-16/11:08

161108 Jän 06

APA0225 3 KI 0141 II               F. APA0184/16.01   Mo, 16.Jän 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/Österreich/Museen

**  E I L T                          

Rückgabe der Klimt-Bilder 2 - Schoenberg: Extrem glücklich

Utl.: Gehrer-Statement erst morgen nach offizieller Bekanntgabe
Wien/APA =

   Der Anwalt von Maria Altmann, Randol Schoenberg, sagte in einem
erstem Statement gegenüber der APA: "Die Entscheidung des
Schiedsgerichtes stimmt mit allen unseren Hoffnungen und Erwartungen
überein. Sie wird Frau Altmann und die anderen Erben extrem glücklich
machen." Altmann schlafe derzeit, sagte Schoenberg um etwa 2.15 Uhr
morgen (Ortszeit in Los Angeles). Mit weiteren Einzelheiten wollte
Schoenberg bis nach der morgigen Pressekonferenz warten: "Wir wollen
dem Schiedsgericht die Möglichkeit geben, seine Entscheidung zu
erläutern."

   Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) will erst am Dienstag nach
der offiziellen Bekanntgabe des gestern, Sonntag, gefällten
Schiedsspruches dazu Stellung nehmen. Sie muss laut
Restitutionsgesetz über die Rückgabe der Bilder entscheiden. Das
Schiedsgericht hat mit seinem Spruch festgestellt, dass die
rechtlichen Voraussetzungen für eine Rückgabe erfüllt sind.
 (Forts.) aku/cm/ley/whl

APA0225    2006-01-16/11:42

161142 Jän 06

APA0332 5 KI 0371 II            Siehe APA0184/16.01   Mo, 16.Jän 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/Österreich/Museen/Reaktionen

Klimt-Reaktionen - IKG: "Sehr wichtige Entscheidung für Österreich"

Utl.: "Man hätte sich viel ersparen können" - Historikerin Anderl:
      "sehr begrüßenswert", doch "tendenziell zu erwarten gewesen" -
      Klimt-Doku am Sonntag in ORF 2 =

   Wien (APA) - Der Spruch des Schiedsgerichts, das die
Voraussetzungen für eine Rückgabe der Klimt-Bilder gegeben sieht, sei
eine "sehr wichtige Entscheidung für Österreich". Dies sagte
Restitutions-Expertin Erika Jakubovits von der Israelitischen
Kultusgemeinde (IKG) am Montag gegenüber der APA und zeigte sich
"hoch erfreut".

   Obwohl es "traurig ist, wenn so wichtige Bilder weggehen, ist es
auch eine gute Entscheidung für Österreich - gerade jetzt, wo das
Land noch mehr im Augenmerk der Öffentlichkeit ist", so Jakubovits
unter Verweis auf den derzeitigen österreichischen EU-Ratsvorsitz.
"Man hätte sich viel ersparen können. Viel Ärger, viel Aufregung,
viel schlechte Publicity, viel Geld", betonte Jakubovits angesichts
des jahrelangen Rechtstreites zwischen Klägerin Maria Altmann und der
Republik Österreich um die Bilder. Es sei "ohne Zweifel ein
schwieriger Fall" gewesen, dessen Ausgang nicht vorhersehbar gewesen
sei. Dennoch "habe ich nie daran gezweifelt, dass die Bilder der Frau
Altmann gehören". Der Streit um die Klimt-Bilder war "sicherlich der
größte Fall. Ich kann nur hoffen, dass die Entscheidung positiv auf
andere Fälle wirkt", so Jakubovits.

   Als "sehr begrüßenswert" bezeichnete die Historikerin Gabriele
Anderl ("NS-Kunstraub in Österreich und die Folgen") gegenüber der
APA den Spruch des Schiedsgerichts. Die Entscheidung sei "tendenziell
zu erwarten gewesen", seit sich die Parteien auf das Schiedsgericht
geeinigt hatten. Die Prominenz des Falles durch den hohen Symbolwert
der Klimt-Bilder habe "andererseits den Blick auf andere Fälle
verstellt", so Anderl, u. a. Mitarbeiterin der Historikerkommission
der Republik Österreich und bei der Schau "Das Neue Österreich" in
der Österreichischen Galerie Belvedere zum Staatsvertragsjubiläum.
Die Rückgaben in der "regulären" Provenienzforschung würden "leider
relativ wenig kommuniziert" und treten gegen diese "spektakulären
Fälle oder auch Negativgeschichten, wo nicht zurück gegeben wird", in
den Hintergrund.

   Am kommenden Sonntag (22. Jänner) dokumentiert der Film "Der Fall
Klimt - Der Streit um die Bilder der Adèle Bloch-Bauer" um 23.05 Uhr
in ORF 2 den soeben entschiedenen Restitutionsfall. Regisseur Michel
Vuillermet rollt die Geschichte der Maria Altmann dokumentarisch auf
und zeigt den Kampf einer hochbetagten Frau um ihre persönliche
Gerechtigkeit. Im Anschluss (23.55 Uhr) zeigt sich Klimt als
Landschaftsmaler - im Film "Gustav Klimt - Landschaften".
 (Schluss) ley/whl

APA0332    2006-01-16/13:02

161302 Jän 06

APA0411 5 KI 0520 II            Siehe APA0184/16.01   Mo, 16.Jän 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/Österreich/Museen/Hintergrund

Rückgabe der Klimt-Bilder: Schiedsgericht folgte Klägerin

Utl.: Kritik an Restitutionsgesetz - Adeles Bitte um Weitergabe der
      Bilder an Staatsgalerie "rechtlich unverbindlicher Wunsch" =

   Wien (APA) - In der knapp 50-seitigen Begründung seiner Entscheidung
folgt das Schiedsgericht in weiten Teilen den Argumenten der Klägerin Maria
Altmann. Dabei hatten die drei Schiedsrichter aber nicht über die
eigentliche Rückgabe der fünf Klimt-Bilder zu bestimmen, sondern zwei dafür
nötige Voraussetzungen abzuklären: Erstens, ob und zu welchem Zeitpunkt die
Republik Österreich Eigentum an  "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer
II", "Apfelbaum", "Buchenwald/Birkenwald" und "Häuser in Unterach am
Attersee" erworben hat, sowie ob die Kriterien des Restitutionsgesetzes, das
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) zu einer Rückgabe der Bilder
ermächtigt, erfüllt sind.

   Im ersten Punkt seines Spruchs stellt das Schiedsgericht fest, dass "die
Republik Österreich an den Bildern......durch die Einigung mit dem Vertreter
der Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer, Dr. Gustav Rinesch, im Jahr 1948
Eigentum erworben hat." Die Auffassung der Republik, wonach die Bilder
bereits auf Basis des Testaments der 1925 verstorbenen Gattin Ferdinands,
Adele Bloch-Bauer, an die Republik gekommen seien, wurde dagegen verworfen.

   Entscheidend dafür war die Auslegung des Testament Adeles, die unter
anderem verfügt hatte. "...Meine 2 Porträts und die 4 Landschaften von
Gustav Klimt, bitte ich meinen Ehegatten nach seinem Tode der
österreichischen Staats-Gallerie in Wien, die mir gehörende Wiener und
Jungfer. Brezaner Bibliothek, der Wiener Volks u. Arbeiter Bibliothek zu
hinterlassen..." Während die Klägerin für eine Einschätzung als
unverbindliche Bitte plädierte, hielt die Republik dagegen, dass mit dem Tod
Adeles das Legat sofort wirksam geworden sei - und die Republik damit
bereits vor dem Jahr 1938 Eigentümerin der Gemälde geworden sei.

   Dem Schiedsgericht erschien "bei einer Gesamtwürdigung der zweifellos
nicht vollkommen eindeutigen Umstände, die heute noch bekannt sind, die
Interpretation der Anordnung als bloßer rechtlich unverbindlicher Wunsch
überzeugender". Gleichzeitig hält es fest, dass die Gemälde vermutlich
ohnehin gar nicht Adele gehört haben, sondern ihrem Gatten.

   Wichtig ist der Zeitpunkt des Eigentumserwerbs durch die Republik für die
Frage, ob Paragraf 1 Ziffer 1 des  Restitutionsgesetz anwendbar ist. Dieses
gilt nämlich nur für Kunstgegenstände, die "Gegenstand von Rückstellungen an
die ursprünglichen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger von Todes wegen
waren und nach dem 08. Mai 1945 im Zuge eines daraus folgenden Verfahrens
nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Verbot der Ausfuhr von
Gegenständen von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung,
StGBl. Nr. 90/1918, unentgeltlich in das Eigentum des Bundes übergegangen
sind und sich noch im Eigentum des Bundes befinden". Wäre die Republik also
bereits vor Mai 1945 Eigentümerin geworden, hätte sich die Restitution
erübrigt.

   Weiterer Streitpunkt war die Frage, ob das Gesetz auch für Objekte
anwendbar sind, "deren Rückstellung im 'vorauseilenden Gehorsam' gar nicht
verlangt wurde, aber (möglicherweise) hätte verlangt werden können". Diese
Interpretation wird vom Schiedsgericht "für die dem Zweck der Norm am besten
entsprechende" gehalten. Und: "Die nicht eben glückliche Wortwahl (...)
zeigt, dass das Gesetz leider in manchen Punkten übereilt formuliert ist und
daher zu einer besonders sorgfältigen Klärung seines Teleologie zwingt." In
diesem Zusammenhang wird dann auch festgehalten, dass nach dem Krieg vor
allem der Druck von laufenden bzw. anstehenden Ausfuhrverfahren für andere
Gemälde ursächlich für die Überlassung der Gemälde an die Republik war.
 (Schluss) aku/whl

APA0411    2006-01-16/14:01

161401 Jän 06
APA0422 5 KI 0501 II            Siehe APA0332/16.01   Mo, 16.Jän 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/Österreich/Museen/Reaktionen

Klimt-Reaktionen - Museumsdirektoren für Rückkauf der Goldenen Adele

Utl.: Rudolf Leopold und Wilfried Seipel: Österreich sollte "Dame in
      Gold" zurückkaufen - Wert zwischen 43 und 100 Mio. Euro
      eingeschätzt - Keine Auswirkungen auf Fall "Wally" =

   Wien (APA) - Für einen Rückkauf von Klimts "Bildnis Adele Bloch-Bauer I",
der "Dame in Gold", sprachen sich in einer Stellungnahme gegenüber der APA
der Direktor des Leopold Museums, Prof. Rudolf Leopold, und der
Generaldirektor des Kunsthistorischen Museum, Wilfried Seipel, aus. Leopold
und Seipel schätzten den Wert des Gemäldes zwischen 43 und 100 Mio. Euro.

   "Wir hatten natürlich gehofft, dass die Entscheidung zu Gunsten von
Österreich und der Österreichischen Galerie ausgeht", so Seipel, "aber sie
ist in jedem Fall zu akzeptieren. Man muss davon ausgehen, dass ein
wertvoller Bestand der Österreichischen Galerie in Verlust geraten ist." Er
hoffe, dass die Gemälde weiterhin in einem Museum der Öffentlichkeit
zugänglich sein werden, so Seipel. Vielleicht sei es möglich, das eine oder
andere als Leihgabe in der Österreichischen Galerie zu zeigen, wenn man es
als im Besitz von Maria Altmann ausweise, oder es zurückzukaufen.

   Das gelte vor allem für das "Bildnis Adele Bloch-Bauer I", das nicht nur
Klimts bedeutendstes Gemälde, sondern eines der wichtigsten Gemälde
Österreichs sei. "Es ist Weltkulturerbe. Vielleicht gelingt es durch eine
breit angelegte Aktion, mit Hilfe von Sponsoren, das Bild für Österreich zu
erhalten." Es sei schwer, den Wert der Bilder anzugeben, so Seipel. Seine
Schätzung liegt bei mehreren Hundert Millionen Euro für alle Bilder, bei 100
Millionen oder mehr allein für "Adele Bloch-Bauer I".

   Auch Prof. Rudolf Leopold gab seiner Hoffnung Ausdruck, Österreich werde
"zumindest die 'Goldene Adele' zurückkaufen". Er schätzt den Wert des
"Bildnis Adele Bloch-Bauer I" zwischen 43 und 51 Mio. Euro, "Adele
Bloch-Bauer II" zwischen 21 und 29 Mio. Euro. Die Landschaften seien
schätzungsweise zwischen 11 und 18 Mio. Euro wert.

   Auf den Rechtstreit um das "Bildnis Wally" habe die Entscheidung des
Schiedsgerichts "überhaupt keine Auswirkung", betonte Leopold, da das
Leopold Museum als Privatstiftung nicht dem Kunstrückgabegesetz unterliege.
Das Schiele-Gemälde war 1998 nach einer Schiele-Ausstellung im New Yorker
Museum of Modern Art (MoMA) beschlagnahmt worden, nachdem die Erben der
ursprünglichen Besitzerin Lea Jaray-Bondi das Bild zurückgefordert hatten.

   Jaray-Bondi hatte 1939 kurz vor ihrer Emigration aus Österreich das Bild
dem Salzburger Kunsthändler Friedrich Welz verkauft, der als Kaufpreis
später 200 Reichsmark angab. Als Jaray-Bondis Anwalt nach dem Zweiten
Weltkrieg die Rückstellung des wertvollen Bildes forderte, wurde dies von
der Österreichischen Galerie mit der Begründung abgelehnt, man habe das Bild
rechtmäßig erworben und gegen ein anderes Bild mit dem Sammler Leopold
getauscht.

   "Der Anspruch auf das 'Bildnis Wally' ist völlig ungerechtfertigt", so
Leopold. "Jaray-Bondi hat sich schon 1947, drei Jahre bevor das Bild durch
einen falschen Erben an die Österreichische Galerie verkauft wurde, mit dem
Kunsthändler Welz geeinigt, dass alle gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind.
Unser Pech ist, dass das nicht in den Gerichtsbeschluss eingetragen wurde
wegen der Geringfügigkeit. Klimt und Schiele waren durch die Nazi-Zeit so
wenig wert, dass der Kaufpreis der Österreichischen Galerie damals nur 4000
Schilling betrug."
 (Schluss) leh/whl

APA0422    2006-01-16/14:07

161407 Jän 06
APA0431 5 KI 0125 II            Siehe APA0184/16.01   Mo, 16.Jän 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/Österreich/Hintergrund/Dokumentation

Rückgabe der Klimt-Bilder: Schiedsspruch im Wortlaut

Utl.: Entscheidung des dreiköpfigen Schiedsgerichts =

   Wien (APA) - Schiedsspruch:

   "1. Es wird festgestellt, dass die Republik Österreich an den Bildern von
Gustav Klimt, Adele Bloch-Bauer I, Adele Bloch-Bauer II, Apfelbaum,
Buchenwald/Birkenwald, Häuser in Unterach am Attersee durch die Einigung mit
dem Vertreter der Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer, Dr. Gustav Rinesch, im
Jahr 1948 Eigentum erworben hat.

   2. Die Voraussetzungen des Bundesgesetzes über die Rückgabe von
Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen vom
14. Dezember 1998, BGBI I Nr. 181/1998, für eine unentgeltliche Rückgabe der
in Punkt 1. genannten fünf Bilder an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer
sind erfüllt .

   3. Die Kosten des Verfahrens trägt gemäß Punkt 8 des Arbitration
Agreement die Republik Österreich."
 (Schluss) sas/whl

APA0431    2006-01-16/14:15

161415 Jän 06
APA0442 5 KI 0107 II            Siehe APA0422/16.01   Mo, 16.Jän 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/Österreich/Museen/Reaktionen

Klimt-Reaktionen: Grüne werfen Regierung "Versäumnis" vor

Utl.: Zinggl: Regierung hätte mit Altmann verhandeln sollen =

   Wien (APA) - Das jahrelange Versäumnis, Verhandlungen mit der Klägerin
Maria Altmann aufzunehmen und dadurch eine außergerichtliche Einigung zu
erzielen, warf der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl in einer Aussendung
der Bundesregierung vor. Dass die Werke nach dem Spruch des Schiedsgerichts
nun "aus dem öffentlichen Besitz gegen den Willen ihrer ursprünglichen
Besitzerin in amerikanischen Privatbesitz" übergehen, sei "schade", so
Zinggl in einer Aussendung.

   Kunstschätze von so bedeutendem Rang würden "besser von der Gemeinschaft
für die Gemeinschaft verwaltet", befindet Zinggl. Dennoch sei dem Letzten
Willen Ferdinand Bloch-Bauers "nachzugeben".
 (Schluss) ley/whl

APA0442    2006-01-16/14:25

161425 Jän 06


APA0462    2006-01-16/14:48

161448 Jän 06
APA0467 5 KI 0640 II            Siehe APA0184/16.01   Mo, 16.Jän 2006

Kunst/Nationalsozialismus/USA/Österreich/Museen/Zus/Grafik

Klimt-Bilder: Schiedsgericht-Spruch für Rückgabe  TM   BILD GRAFIK

Utl.: Schiedsgericht: Voraussetzungen für Rückgabe sind erfüllt -
      Bildungsministerium wartet offizielle Verkündigung am Dienstag
      ab - Altmann-Anwalt: "Extrem glücklich" - Grafik 0075-06 =

   Wien (APA) - Das im Streitfall um fünf wertvolle Klimt-Bilder eingesetzte
Schiedsgericht hat im Sinne der Klägerin Maria Altmann gesprochen: Die
Voraussetzungen für eine Rückgabe der fünf umstrittenen Klimt-Bilder ("Adele
Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum", "Buchenwald/Birkenwald"
und "Häuser in Unterach am Attersee") sind erfüllt, hieß es in dem der APA
vorliegenden Spruch. Die Entscheidung über eine Rückgabe liegt nun bei
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V). Die beiden Parteien Maria Altmann
und Republik Österreich hatten die Erkenntnis des Schiedsgerichts zuvor als
"endgültig und ohne Recht auf Berufung" vereinbart.

   Offiziell wird der Spruch des Schiedsgerichts unter Vorsitz des Linzer
Zivilrechtprofessors Peter Rummel morgen, Dienstag, bekannt gegeben. Bis
dahin will das Bildungsministerium keinen Kommentar abgeben. Auch aus der
Österreichischen Galerie Belvedere, aus der die fünf Bilder stammen, war
vorerst kein Kommentar zu erlangen. Der Anwalt von Maria Altmann, Randol
Schoenberg, sagte in einem erstem Statement gegenüber der APA: "Die
Entscheidung des Schiedsgerichtes stimmt mit allen unseren Hoffnungen und
Erwartungen überein. Sie wird Frau Altmann und die anderen Erben extrem
glücklich machen."

   In dem Verfahren geht es um insgesamt sechs Bilder von Gustav Klimt, die
sich im Besitz von Altmanns Onkel, dem jüdischen Industriellen Ferdinand
Bloch-Bauer, befanden und während der NS-Zeit in die Österreichische Galerie
Belvedere gelangten. Fünf davon (alle außer "Amalie Zuckerkandl") wurden im
Testament von Ferdinands Gattin Adele Bloch-Bauer (1881-1925) erwähnt, in
dem sie ihren Mann bat, nach dessen eigenem Tod die Bilder der Republik
Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Ferdinand
Bloch-Bauer wurde in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz
flüchten. Die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis
eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw.
verkauft. In seinem Testament setzte Ferdinand aber seinen Neffen und seine
zwei Nichten als Alleinerben ein.

   Nach sechsjährigem Tauziehen vor dem Kunstrückgabebeirat,
österreichischen und amerikanischen Gerichten hatten sich die Klägerin Maria
Altmann und die Republik Österreich im Mai 2005 darauf geeinigt, sich einem
verbindlichen Schiedsverfahren in Österreich zu unterwerfen. Rummel zur
Seite standen dabei der von der Republik berufene Dekan der
Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Walter Rechberger,
und der von Altmann nominierte Anwalt Andreas Nödl. Zunächst sollte eine
Entscheidung bis 1. November 2005 fallen, später wurde dann das Jahresende
2005 als Termin genannt.

   In der knapp 50-seitigen Begründung seiner Entscheidung folgt das
Schiedsgericht in weiten Teilen den Argumenten der Klägerin Maria Altmann.
Dabei hatten die drei Schiedsrichter aber nicht über die eigentliche
Rückgabe der fünf Klimt-Bilder zu bestimmen, sondern zwei dafür nötige
Voraussetzungen abzuklären: Erstens, ob und zu welchem Zeitpunkt die
Republik Österreich Eigentum an  "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer
II", "Apfelbaum", "Buchenwald/Birkenwald" und "Häuser in Unterach am
Attersee" erworben hat, sowie ob die Kriterien des Restitutionsgesetzes, das
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) zu einer Rückgabe der Bilder
ermächtigt, erfüllt sind. Letzteres wurde positiv bewertet, die Republik sei
im Jahr 1948 Eigentümer der Bilder geworden. Die Auffassung der Republik,
wonach die Bilder bereits auf Basis des Testaments der 1925 verstorbenen
Gattin Ferdinands, Adele Bloch-Bauer, an die Republik gekommen seien, wurde
dagegen verworfen.

   Für die Restitutionsexpertin Erika Jakubovits von der Israelitischen
Kultusgemeinde (IKG) ist der Spruch des Schiedsgerichtes eine "sehr wichtige
Entscheidung für Österreich". Obwohl es "traurig ist, wenn so wichtige
Bilder weggehen, ist es auch eine gute Entscheidung für Österreich - gerade
jetzt, wo das Land noch mehr im Augenmerk der Öffentlichkeit ist", so
Jakubovits unter Verweis auf den derzeitigen österreichischen
EU-Ratsvorsitz. "Man hätte sich viel ersparen können. Viel Ärger, viel
Aufregung, viel schlechte Publicity, viel Geld". Für einen Rückkauf von
Klimts "Bildnis Adele Bloch-Bauer I", der "Dame in Gold", sprachen sich am
Montag gegenüber der APA der Direktor des Leopold Museums, Prof. Rudolf
Leopold, und der Generaldirektor des Kunsthistorischen Museum, Wilfried
Seipel, aus.
 (Schluss) ley/aku/whl

APA0467    2006-01-16/14:54

161454 Jän 06

E. Randol Schoenberg
Burris & Schoenberg, LLP
12121 Wilshire Boulevard, Suite 800
Los Angeles, California 90025-1168
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Fax: (310) 442-0353
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