[CPProt.net] Austria: Streit um Klimt-Bilder

Ellie Bruggeman ellie at bruggemansolutions.com
Thu May 19 17:40:54 CEST 2005


Streit um Klimt-Bilder
Weg für rasche Entscheidung frei

Das US-Gerichtsverfahren um sechs Klimt-Bilder wird beendet. Drei 
österreichische Richter werden in einem Schiedsverfahren über das 
Eigentum an den Gemälden urteilen.

Der Rechtsstreit um sechs Klimt-Bilder zwischen der Klägerin Maria 
Altmann und der beklagten Republik Österreich soll nun außergerichtlich 
beigelegt werden. Die beteiligten Parteien haben sich darauf geeinigt, 
das Gerichtsverfahren in den USA zu beenden. Stattdessen werde man sich 
einem verbindlichen Schiedsverfahren in Österreich unterwerfen. Dies 
teilte der Anwalt Altmanns, E. Randol Schoenberg , in einer Aussendung 
mit. In der Finanzprokuratur wurde dies gegenüber der APA bestätigt.

Geplant ist, drei österreichische Schiedsrichter zu bestellen, die über 
die umstrittenen Eigentumsverhältnisse an den Bildern entscheiden 
werden. Die beiden bereits fest stehenden Mitglieder werden der Dekan 
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Professor 
Walter Rechberger, und der Anwalt Andreas Nödl sein. Rechberger wurde 
von der Republik nominiert, Nödl von Seite der Klägerin Altmann. Ein 
noch zu findender Obmann des Schiedsgerichtes soll bis Ende Mai von 
Rechberger und Nödl bestellt werden.

Das Urteil des Schiedsgerichts wird als "endgültig und ohne Recht auf 
Berufung" anerkannt werden. Die Vereinbarung ebne den Weg für eine 
rasche und endgültige Entscheidung über das Eigentum an den Gemälden, 
hieß es in einer Aussendung der Finanzprokuratur. In der 
Schiedsvereinbarung ist der 1. November als Datum der rechtskräftigen 
Entscheidung festgeschrieben. Bis Ende August soll das Beweisverfahren 
abgeschlossen sein. Keine der Parteien könne den Rechtstreit in den USA 
neu beginnen oder fortsetzen.

Auch die Österreichische Galerie Belvedere und die vier weiteren Erben 
hätten, ebenso wie Altmann und die Republik, dieser Einigung zugestimmt. 
Im Prozess geht es um zwei Porträts von Adele Bloch-Bauer und vier 
Landschaften, die von Gustav Klimt geschaffen wurden: "Adele Bloch-Bauer 
I", " Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" 
und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl".

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Beschlagnahme bewirkte Umdenken
Analyse. Die rechtlichen Probleme bei der Restitution von geraubten Gütern.

Wien. "Ein neues Recht wurde geschaffen". So kommentierte Gottfried 
Toman von der österreichischen Finanzprokuratur im Juni 2004 die Ansicht 
des US-amerikanischen Höchstgerichts. Dieses hatte entschieden, dass im 
Streit um die Klimt-Bilder zwischen Maria Altmann und Österreich ein 
US-Gericht zuständig ist.

Das inhaltliche Problem, wem die Bilder nun eigentlich gehören, wurde 
juristisch noch gar nicht angetastet. Der Streit entzündete sich bisher 
an der Frage, ob ein US-Gericht territorial zuständig sei. Seit dem Jahr 
2000 tobte der Rechtsstreit um dieses Thema. 2001 konnte Altmann einen 
ersten juristischen Teilerfolg erringen: Ein kalifornisches Gericht 
bejahte die amerikanische Zuständigkeit.

Tatsache ist aber: Auch wenn ein US-Gericht den Fall inhaltlich 
verhandeln müsste, wäre österreichisches Recht anzuwenden. Dieses 
Problem ist aber nach der nun erfolgten Einigung auf ein 
österreichisches Schiedsgericht vom Tisch.

Jetzt kann der eigentliche Rechtsstreit beginnen. Dieser dreht sich um 
die Gültigkeit eines Testaments. Maria Altmann wäre die Erbin der im 
Jahr 1925 verstorbenen Adele Bloch-Bauer. Diese bat in ihrem Testament 
den Ehemann, nach seinem Tod die Bilder der Republik Österreich zu 
schenken. Altmanns Anwälte argumentieren, die Verfügung wäre durch die 
Machtübernahme der Nationalsozialisten obsolet geworden.

Insgesamt wurden nach dem Zweiten Weltkrieg sieben Rückstellungs- sowie 
zwei Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetze in Österreich beschlossen. 
In den Jahren nach dem Kriegsende galt aber vor allem das strenge 
österreichische Ausfuhrgesetz als problematisch. Wegen diesem wurde die 
Republik zwar juristisch legaler Eigentümer von Kunstgegenständen, 
moralisch gilt die damalige Handhabung des Problems aber als bedenklich.

Den Anlass für ein Umdenken bei der Restitution bildete im Jahr 1998 die 
Beschlagnahmung von zwei Schiele-Bildern in New York. Darauf beschloss 
Österreich, dass durch Kunstraub erlangte Güter an den ursprünglichen 
Eigentümer zurückgegeben werden müssen. Die Regelung betrifft nur den 
Bund, nicht die Bundesländer. Diese überprüfen aber teilweise freiwillig 
die Erwerbungen ihrer Museen und Sammlungen aus der NS-Zeit.

Nicht nur bei der Restitution von Kunstgegenständen gibt es rechtliche 
Probleme. Für allgemeine Restitutionsfragen wurde im Jahr 2001 in 
Washington zwischen Österreich und den USA ein Entschädigungsfonds 
("Washingtoner Abkommen") ausverhandelt. Dieser ist mit 210 Millionen 
Dollar dotiert. Weitere 150 Millionen Dollar wurden als Sofort-Zahlung 
an Holocaust-Überlebende geleistet. Bisher nicht ausreichend oder 
überhaupt nicht entschädigte Opfer von Arisierungen sollten von beiden 
profitieren.

Doch die Auszahlung des 210-Millionen-Dollar-Fonds lässt auf sich 
warten. Denn als Voraussetzung verlangt Österreich die Rechtssicherheit 
vor Klagen. Zwar empfahl die US-Regierung den Gerichten, 
Entschädigungsklagen abzuweisen. Doch nicht alle Richter halten sich 
daran: Noch sind zwei Klagen in den USA anhängig.
 
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