[CPProt.net] Austria: Streit um Klimt-Bilder
Ellie Bruggeman
ellie at bruggemansolutions.com
Thu May 19 17:40:54 CEST 2005
Streit um Klimt-Bilder
Weg für rasche Entscheidung frei
Das US-Gerichtsverfahren um sechs Klimt-Bilder wird beendet. Drei
österreichische Richter werden in einem Schiedsverfahren über das
Eigentum an den Gemälden urteilen.
Der Rechtsstreit um sechs Klimt-Bilder zwischen der Klägerin Maria
Altmann und der beklagten Republik Österreich soll nun außergerichtlich
beigelegt werden. Die beteiligten Parteien haben sich darauf geeinigt,
das Gerichtsverfahren in den USA zu beenden. Stattdessen werde man sich
einem verbindlichen Schiedsverfahren in Österreich unterwerfen. Dies
teilte der Anwalt Altmanns, E. Randol Schoenberg , in einer Aussendung
mit. In der Finanzprokuratur wurde dies gegenüber der APA bestätigt.
Geplant ist, drei österreichische Schiedsrichter zu bestellen, die über
die umstrittenen Eigentumsverhältnisse an den Bildern entscheiden
werden. Die beiden bereits fest stehenden Mitglieder werden der Dekan
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Professor
Walter Rechberger, und der Anwalt Andreas Nödl sein. Rechberger wurde
von der Republik nominiert, Nödl von Seite der Klägerin Altmann. Ein
noch zu findender Obmann des Schiedsgerichtes soll bis Ende Mai von
Rechberger und Nödl bestellt werden.
Das Urteil des Schiedsgerichts wird als "endgültig und ohne Recht auf
Berufung" anerkannt werden. Die Vereinbarung ebne den Weg für eine
rasche und endgültige Entscheidung über das Eigentum an den Gemälden,
hieß es in einer Aussendung der Finanzprokuratur. In der
Schiedsvereinbarung ist der 1. November als Datum der rechtskräftigen
Entscheidung festgeschrieben. Bis Ende August soll das Beweisverfahren
abgeschlossen sein. Keine der Parteien könne den Rechtstreit in den USA
neu beginnen oder fortsetzen.
Auch die Österreichische Galerie Belvedere und die vier weiteren Erben
hätten, ebenso wie Altmann und die Republik, dieser Einigung zugestimmt.
Im Prozess geht es um zwei Porträts von Adele Bloch-Bauer und vier
Landschaften, die von Gustav Klimt geschaffen wurden: "Adele Bloch-Bauer
I", " Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)"
und "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl".
+++
Beschlagnahme bewirkte Umdenken
Analyse. Die rechtlichen Probleme bei der Restitution von geraubten Gütern.
Wien. "Ein neues Recht wurde geschaffen". So kommentierte Gottfried
Toman von der österreichischen Finanzprokuratur im Juni 2004 die Ansicht
des US-amerikanischen Höchstgerichts. Dieses hatte entschieden, dass im
Streit um die Klimt-Bilder zwischen Maria Altmann und Österreich ein
US-Gericht zuständig ist.
Das inhaltliche Problem, wem die Bilder nun eigentlich gehören, wurde
juristisch noch gar nicht angetastet. Der Streit entzündete sich bisher
an der Frage, ob ein US-Gericht territorial zuständig sei. Seit dem Jahr
2000 tobte der Rechtsstreit um dieses Thema. 2001 konnte Altmann einen
ersten juristischen Teilerfolg erringen: Ein kalifornisches Gericht
bejahte die amerikanische Zuständigkeit.
Tatsache ist aber: Auch wenn ein US-Gericht den Fall inhaltlich
verhandeln müsste, wäre österreichisches Recht anzuwenden. Dieses
Problem ist aber nach der nun erfolgten Einigung auf ein
österreichisches Schiedsgericht vom Tisch.
Jetzt kann der eigentliche Rechtsstreit beginnen. Dieser dreht sich um
die Gültigkeit eines Testaments. Maria Altmann wäre die Erbin der im
Jahr 1925 verstorbenen Adele Bloch-Bauer. Diese bat in ihrem Testament
den Ehemann, nach seinem Tod die Bilder der Republik Österreich zu
schenken. Altmanns Anwälte argumentieren, die Verfügung wäre durch die
Machtübernahme der Nationalsozialisten obsolet geworden.
Insgesamt wurden nach dem Zweiten Weltkrieg sieben Rückstellungs- sowie
zwei Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetze in Österreich beschlossen.
In den Jahren nach dem Kriegsende galt aber vor allem das strenge
österreichische Ausfuhrgesetz als problematisch. Wegen diesem wurde die
Republik zwar juristisch legaler Eigentümer von Kunstgegenständen,
moralisch gilt die damalige Handhabung des Problems aber als bedenklich.
Den Anlass für ein Umdenken bei der Restitution bildete im Jahr 1998 die
Beschlagnahmung von zwei Schiele-Bildern in New York. Darauf beschloss
Österreich, dass durch Kunstraub erlangte Güter an den ursprünglichen
Eigentümer zurückgegeben werden müssen. Die Regelung betrifft nur den
Bund, nicht die Bundesländer. Diese überprüfen aber teilweise freiwillig
die Erwerbungen ihrer Museen und Sammlungen aus der NS-Zeit.
Nicht nur bei der Restitution von Kunstgegenständen gibt es rechtliche
Probleme. Für allgemeine Restitutionsfragen wurde im Jahr 2001 in
Washington zwischen Österreich und den USA ein Entschädigungsfonds
("Washingtoner Abkommen") ausverhandelt. Dieser ist mit 210 Millionen
Dollar dotiert. Weitere 150 Millionen Dollar wurden als Sofort-Zahlung
an Holocaust-Überlebende geleistet. Bisher nicht ausreichend oder
überhaupt nicht entschädigte Opfer von Arisierungen sollten von beiden
profitieren.
Doch die Auszahlung des 210-Millionen-Dollar-Fonds lässt auf sich
warten. Denn als Voraussetzung verlangt Österreich die Rechtssicherheit
vor Klagen. Zwar empfahl die US-Regierung den Gerichten,
Entschädigungsklagen abzuweisen. Doch nicht alle Richter halten sich
daran: Noch sind zwei Klagen in den USA anhängig.
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