[CPProt.net] Strengere Regeln für Handel mit Kulturgütern
Museum Security Network / Cultural Property Protection Net (Ton Cremers)
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Wed Apr 13 21:09:05 CEST 2005
Strengere Regeln für Handel mit Kulturgütern
Beim Handel mit Kulturgütern gelten künftig strengere Vorschriften. Der
Bundesrat hat die Verordnung zum Kulturgütertransfergesetz verabschiedet.
Gesetz und Ausführungsbestimmungen treten am 1. Juni 2005 in Kraft.
Das Kulturgütertransfergesetz regelt die Einfuhr von Kulturgut in die
Schweiz, seine Durch- und Ausfuhr sowie seine Rückführung aus der Schweiz.
Der Bund will damit Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von
Kulturgut verhindern.
Die Verordnung regelt insbesondere die Sorgfaltspflichten, welche die
Kunsthändler und Auktionshäuser einzuhalten haben. Dazu gehört die Pflicht
zur Identifizierung der Kunden. Dies soll anonyme Geschäfte mit Kulturgütern
verhindern.
Kunsthändler und Auktionshäuser sind zudem verpflichtet, über ihre Geschäfte
mit Kulturgütern Buch zu führen und detaillierte Angaben zu den einzelnen
Kulturgütern festzuhalten.
Die Verordnung ist nach der Vernehmlassung abgeschwächt worden. Sie sei nun
liberal und baue auf die Selbstverantwortung der Branche, schreibt das
Eidgenössische Departement des Innern (EDI).
Der Bundesrat kam damit der SVP, den Wirtschaftsverbänden und den
Organisationen des Kunsthandels entgegen, die in der Vernehmlassung Kritik
geübt hatten. Sie befürchteten Behinderungen für den legalen Handel. Einzig
die SP hatte schärfere Regeln gewünscht.
Anders als im Entwurf vorgesehen, gilt die Sorgfaltspflicht nur für
Kunsthändler, nicht aber für Sammler. Zudem fallen nur Kulturgüter im Wert
von über 5000 Franken unter die Bestimmungen, sofern es sich nicht um
ethnologische oder archäologische Güter handelt. Diese geniessen einen
besonderen Schutz.
Es habe sich gezeigt, dass die geplanten Bestimmungen zu wenig praktikabel
seien, sagte Andrea Raschlèr vom Bundesamt für Kultur auf Anfrage. Deshalb
seien Anpassungen vorgenommen worden. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten
wird durch eine Fachstelle im Bundesamt für Kultur kontrolliert.
Die Schweiz erfüllt mit dem Kulturgütertransfergesetz ihre Verpflichtungen
aus einer UNESCO-Konvention von 1970. Wegen der zahlreichen Museen und ihrer
Sammlerdichte gehört sie zu den wichtigsten Kunsthandelsplätzen der Welt und
steht unter dem Verdacht illegalen Handels.
Als Kulturgut gilt laut Gesetz ein aus religiösen oder weltlichen Gründen
für Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur, Kunst oder
Wissenschaft bedeutungsvolles Gut.
http://www.espace.ch/artikel_80218.html
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